Verträge nerven, kommen aber von „Vertragen“
…denn wir wollen uns ja vertragen.
Unsere Vertragsbedingungen gibt es natürlich im Shop gemütlich bei Kaffee und Keksen zu studieren, aber wer sie vorher schon mal einsehen möchte, kann das hier bei den eigenen Keksen und Kamillentee erledigen. Wie solche AGB´s und Verträge es an sich haben, wird versucht alles zu regeln und das Risiko von Missverständnissen zu minimieren. Wir haben uns da ein wenig beraten lassen und auch mal was abgekupfert. Falls wir irgendwo über das Ziel hinausgeschossen sind und Euch verunsichert haben, fragt einfach nach und wir klären alle offenen Fragen persönlich.
Touren- und Eventteilnahme
Vor der Tour/dem Event erhalten Sie eine ausführliche Unterweisung in alle sicherheitsrelevanten Details und in den sachgemäßen Gebrauch von Rad und Ausrüstung. Sollten Sie dabei oder im Verlauf der Veranstaltung technische Mängel oder Fehler feststellen, sind Sie verpflichtet, diese dem Guide unverzüglich mitzuteilen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir, den Instruktionen und Ratschlägen unserer Guides unbedingt Folge zu leisten. Witterungsbedingte Änderungen, wie z. B. Routenänderung oder Abbruch der Veranstaltung, sind dem Su Bici Guide vorbehalten und jederzeit möglich.
- Teilnehmen dürfen nur Personen, die körperlich, geistig und gesundheitlich in der Lage sind, dass zur Verfügung gestellte Rad sachgerecht zu bedienen.
- Die Teilnahme an Bike-Veranstaltungen ist für Kinder ab 12 Jahren möglich, bis zu einem vollendeten Alter von 16 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
- Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Teilnahme mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
- Den Anweisungen des Guides ist Folge zu leisten. Ist ein Schlussmann eingeteilt, sind dessen Anweisungen ebenfalls zu befolgen. Die in der Einweisung festgelegten Regeln sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung ist mit Rücktransport (mit Taxi) ohne Rückerstattung des Ausflugspreises und der Taxifahrt zu rechnen.
- Der Konsum von alkoholhaltigen Getränken während einer Veranstaltung ist nicht gestattet. Alkoholisierte Personen werden von der Teilnahme (ohne Rückerstattung des Ausflugspreises) ausgeschlossen.
- Die Bestimmungen der jeweiligen Straßenverkehrsordnung sind unbedingt einzuhalten.
- Der Guide darf nicht überholt werden. Es ist unbedingt ein angemessener Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten.
- Die Scheibenbremsen sind gleichzeitig mit viel Gefühl zu betätigen, da sich beim alleinigen Gebrauch der Vorderradbremse das Risiko eines Sturzes sehr erhöht. Es muss rechtzeitig gebremst werden, um immer mit kontrollierter Geschwindigkeit zu fahren!!! Dies ist vor allem bei den teils steilen Bergabfahrten zu beachten.
- Es besteht auf allen Su Bici Touren Helmpflicht.
- Mitgebrachte Gegenstände müssen beim Fahren unbedingt sicher verstaut werden.
Der Guide ist jederzeit berechtigt Teilnehmer, die erkennbar die Voraussetzung für die Touren nicht erfüllen, ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung – individuelle Regelungen bleiben vorbehalten.
Haftungsausschluss und Unfälle
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer verzichten auf alle Rechtsansprüche auch Dritter an Su Bici. Su Bici übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen und für den Verlust von Rädern und sonstigem Material. Das gilt besonders wenn Schäden durch Nichtbefolgung der Anweisungen des Guides oder der Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordung entstehen. Der Haftungsausschluss gilt auch für transportiertes Gepäck oder kundeneigene Bikes im Taxi, Bus, Anhänger, Shuttlefahrzeug.
Bei Unfällen wird von Su Bici keinerlei Haftung übernommen, jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise hinsichtlich der Bewältigung des Geländes, Anpassung an Wetterbedingungen und Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Entsprechend müssen die durch mögliche Unfälle entstehenden persönlichen Kosten über die Kranken- oder Unfallversicherung des Teilnehmers abgerechnet werden.
Die EU-Versicherungskarte sollte unter jeden Umständen mitgeführt werden.
Für durch den Teilnehmer verursachte Sach- und Personenschäden haftet Su Bici nicht, wir empfehlen deshalb dringend den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung.
Mindestteilnehmerzahl
Eine Tour/Event kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, ist Su Bici berechtigt, eine alternative Veranstaltung anzubieten oder wahlweise die Anzahlung/den Veranstaltungspreis zu erstatten. Weitergehende Ansprüche an Su Bici werden nicht begründet.
Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird ein verbindliches Angebot von Seiten des Anmelders begründet. Erst mit der Annahme dieses Angebotsin Form unserer Bestätigung und Rechnung gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Rücktritt und Storno
Ein Reiserücktritt ist bis zu einer Woche vor einer Tour oder einer Vermietung kostenfrei möglich. Bei speziellen Veranstaltungen beträgt diese Frist 2 Wochen.
Bei Rücktritt nach dieser Frist verfällt die bis dahin geleistete Anzahlung.
Sollten wir fremde Anbieter in Eurem Auftrag gebucht haben, müssen wir Euch die von diesem berechneten Kosten weiterbelasten.
Sollten wir z.B. wetterbedingt absagen, wird die Anzahlung erstattet, eine weitergehende Haftung übernimmt Su Bici nicht.
Mängel
Die Fahrräder müssen vor jeder Fahrt durch den Kunden gründlich in Augenschein genommen werden und eventuelle Fehler, Schäden oder Beeinträchtigungen der Fahrsicherheit sofort dem Guide/Su Bici gemeldet werden, damit ein Ersatz oder eine Reparatur vorgenommen werden kann. Bei Fremdleistungen haftet ausschließlich dieser Anbieter.
*****soweit zu den Touren, Kursen und Veranstaltungen, jetzt kommen die Mietverträge dran *****
Mietbedingungen für Fahrräder
- Das Fahrrad, im Weiteren als Mietgegenstand bezeichnet, wird in einem technisch einwandfreien Zustand und betriebsbereit dem Mieter übergeben. Der Mieter hat sich davon überzeugt, dass das Fahrrad verkehrstüchtig und frei von Mängeln ist und er in die Handhabung des Fahrrads unterwiesen worden ist.
- Der Mietpreis und die zu stellende Kaution ergeben sich aus den aktuell gültigen Preislisten. Der Mietpreis beinhaltet eine ausführliche Unterweisung und wahlweise Luftpumpe, Schloss, Multitool, Pannenspray, Verbandsmaterial oder Packtaschen.
- Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zustande.
- Das Mindestalter für den Abschluss des Mietvertrages beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Benutzung eines e-Bikes beträgt 12 Jahre (vollendet). Personen unter 18 Jahre dürfen in Begleitung von Erwachsenen mit dem Fahrrad unterwegs sein.
- Der Mieter erkennt mit der Übergabe den bereitgestellten Zustand des Mietgegenstands als vertragsgerecht bzw. verkehrssicher an. Kommt es nach der Übergabe zu Mängeln, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, hat der Mieter das unverzüglich Su Bici mitzuteilen und die Nutzung einzustellen. Auch Mängel wie z.B. Reifenschäden, Felgenschäden oder Schaltungsdefekte sind unverzüglich zu melden.
- Der Mietgegenstand darf nur für private Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden, eine Untervermietung bzw. Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
- e) Die Bikes dürfen nur auf den vom Cabildo dafür vorgesehenen Pisten und Wegen (https://www.senderosdelapalma.es/bicicletas/rutas-de-bicicleta-de-montana-la-palma/), nicht auf Route 1 und Wanderwegen, genutzt werden
- f) Es besteht keine Versicherung bei Diebstahl und Beschädigung, der Mieter trägt die Risiken daraus.
Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Mietgegenstand durchzuführen. Der Mietgegenstand darf nicht benutzt werden:
- a) für die Beförderung von Beifahrern, Kleinkindern (Ausnahme: bei Verwendung eines von Su Bici befestigten Kindersitzes) und von Tieren. Ein Kindersitz muss vom Mieter gesondert und gründlich in Augenschein genommen werden, insbesondere die verkehrssichere Befestigung und Sicherheit in Hinblick auf das transportiere Kind muss durch den Mieter sichergestellt werden.
- b) für Fahrten auf Trails und/oder am Strand,
- c) für die Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtests und Sportveranstaltungen,
- d) von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und/oder Drogen stehen.
Für e-Bikes gilt zusätzlich, dass diese nicht von Personen benutzt werden dürfen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, außer sie befinden sich in Begleitung Erwachsener, welche als Mieter des entsprechenden e-Bikes die Verantwortung übernehmen.
- Es ist nicht erlaubt, Räder in öffentlichen Bussen zu transportieren und/ oder Räder von der Insel zu entfernen.
- Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgegenstand sachgemäß, sorgfältig und schonend umzugehen und nach der Straßenverkehrsordnung zu fahren.
- Mit der Übergabe des Mietgegenstands geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Für Personen- und Sachschäden, die der Mieter während des Gebrauchs am Mietgegenstand bzw. gegenüber Dritten verursacht, haftet der Mieter.
- Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, diesen unverzüglich der Polizei zu melden und Su Bici umgehend zu informieren. Der Mieter haftet vollumfänglich für den Verlust des Mietgegenstands. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
- Nur für e-Bikes: Der Akku darf niemals länger der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden und muss gegen äußere Beschädigungen geschützt werden. Starke Beschädigungen, plötzliche starke Wärmeentwicklungen, austretende Dämpfe oder scharfer Geruch können auf einen ernsthaften Defekt hinweisen und zu Gefährdungen führen. Soweit möglich, ist der Akku in diesem Fall außerhalb geschlossener Gebäude in Sand zu lagern und Su Bici umgehend zu verständigen. Im Falle eines Brandes ist sofort die Feuerwehr zu verständigen, eigene Löschversuche sind nicht möglich.
- Schäden, Mängel, Defekte am Mietgegenstand sind unverzüglich Su Bici mitzuteilen.
- Bei einem Totalschaden schuldet der Mieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstands. Im Falle einer fahrlässigen bzw. grob fahrlässigen Beschädigung, die nicht zum Totalschaden führt, werden dem Mieter die Reparaturkosten einer gewerblichen Fahrradwerkstatt in Rechnung gestellt.
- Haftpflichtschäden hat der Mieter eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von Su Bici gegenüber dem Mieter bleiben davon unberührt.
- Su Bici wünscht ausdrücklich das Tragen von Helmen. Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht Helmpflicht.
- Rückgabe des Mietgegenstands
- Nach Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Frist verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand persönlich während der regulären Geschäftszeiten zurückzugeben.
- Die Rückgabe des Mietgegenstands ist in dem Zustand zu erfolgen, wie er ausgehändigt worden ist, in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand. Bei starker Verschmutzung ist Su Bici berechtigt, eine Reinigung mit 20 € in Rechnung zu stellen.
- Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur dann möglich, wenn der Mieter vor Ablauf der Mietfrist bei Su Bici anfragt und der Verlängerung zugestimmt wird. Bei verspäteter Rückgabe ist Su Bici berechtigt, einen zusätzlichen Tagessatz und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden finanziellen Schaden zu berechnen.
- Das Fahrrad ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten. Es wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, in welchem der einwandfreie Zustand des Rades oder gegebenenfalls Mängel festgehalten werden.
- Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand dem Mieter zu übergeben.
- Der Mietgegenstand wird vom Vermieter bzw. deren Beauftragten regelmäßig gewartet.
- Der Vermieter haftet nur, wenn ihm und oder seinem Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt wird.
Datenschutz
- Der Vermieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu speichern und verpflichtet sich, diese ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
- Der Vermieter ist berechtigt, Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen über Mieter, insbesondere deren Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens schriftlich nachweisen.
Genaue Regelungen zum Datenschutz gibt es auf einer gesonderten Seite.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese Regelungen Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.
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