Alles, was hier folgt ist ohne Gewähr, die Regelungen sind ja im Fluß und können sich schnell ändern, manche Gegebenheiten sind im Falle einer Kontrolle interpretationsfähig – darum also: alles auf eigene Gefahr 😉
Fahrräder im Strassenverkehr in Spanien
Für Fahrräder, also auch Ebikes und Pedelecs, können in Spanien und demzufolge auch auf La Palma, in einigen Punkten die Regeln ein wenig von den bekannten Vorschriften in Deutschland abweichen:

Überholen von Fahrrädern oder wie man schnell 200€ los wird:
Überholende PKW müssen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten, sowohl neben, also auch vor und hinter dem/den Radfahrer/n. Dabei muss auf die Gegenfahrbahn ausgewichen werden, also mindestens 2 Räder auf der Gegenfahrbahn sein. Eine durchzogene Linie darf dabei überfahren werden, wenn es gefahrlos möglich ist.
Schöner wäre es allerdings, wenn Ihr Euch als Autofahrer an die nunmehr in D geltenden 2 m außerhalb von Ortschaften haltet 😉 !
Zusätzlich zu den anderthalb Metern Abstand zum Radfahrer muss der überholende Kraftfahrer die Geschwindigkeit in Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung der benutzen Straße um 20 Stundenkilometer verringern. Mit anderen Worten, wenn ein Auto einen Radfahrer auf einer Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km / h überholen möchte, muss es seine Geschwindigkeit auf 70 reduzieren.
Das führt nun allerdings abseits der Bürostühle, auf denen die Verfasser solcher Regelungen sitzen, beispielsweise zu dem Problem führt, bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h häufig nicht mehr überholen zu können. Schauen wir also, wie sich diese Regelung in der Praxis bewährt.
Verstöße kosten in Spanien 200 € und 3 Punkte!
Vorfahrtsregeln und Ausweichregeln:
Radfahrer dürfen hintereinander, im Pulk oder paarweise nebeneinander (lest, lest, das ist anders als in D) fahren, dabei gelten die Kolonnen als EIN Fahrzeug! Die vorgeschriebene Benutzung des Seitenstreifens ist auf La Palma manchmal in Ermangelung desselben oder durch dessen Verschmutzung schwierig. Auf schmalen Strassen gehört dem Radler also vorübergehend und uneingeschränkt die gesamte Fahrbahnbreite.
Helmpflicht auf Fahrrädern in Spanien:
Der Helm ist auf Fernstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht, innerhalb derselben nur für Kinder bis 16 Jahre. Wir raten trotzdem dringend dazu.
Helmpflicht
besteht ausserhalb geschlossener Ortschaften, für Kinder unter 16 immer und überall
Nebeneinander fahren
Erlaubt, wenn Ihr den Verkehr nicht behindert. Gilt in Spanien schon lange wie nun auch in Deutschland.
Fahrtrichtungsanzeige
…durch einen gestreckten Arm oder angewinkelten Arm nach oben auf der gegenüberliegenden Seite

Es gibt da durchaus noch ein paar andere – evtl. teure “Kleinigkeiten”, die wir Euch ans Herz legen möchten, darum haben wir die Regeln in einem Flyer noch mal etwas ausführlicher und übersichtlich zusammengefasst, diesen könnt Ihr natürlich auch als Verkehrsregeln für´s Fahrrad runterladen und Euch in Ruhe angucken.
Das leidige Thema Kinder auf und hinter dem Bike. Wir kennen das aus D, dass hinter jedem dritten Fahrrad ein Kinderanhänger hinterhergezogen wird. Die Regelungen sind aber in Spanien ein wenig anders.
Grundsätzlich ist auf Strassen außerhalb geschlossener Ortschaften kein Transport von Personen in Fahrradanhängern erlaubt. Die jeweiligen Provinzen regeln, ob in den Ortschaften ein Kindertransport erlaubt ist. Was also in Barcelona erlaubt ist, gilt auf La Palma noch lange nicht. Zusammengefasst zum Thema
Kindertransport
- kein Kindertransport im Anhänger
- genormte Kindersitze vorn ODER hinten (nicht gleichzeitig)
- Kinder im Kindersitz wiegen zwischen 9 und 21 kg
- Kinder dürfen maximal 7 Jahre alt sein
- Kinder müssen einen Helm tragen
Besondere Vorschriften beim Radfahren im Dunkeln und bei verminderter Sicht – Beleuchtung
Festes Licht vorne und hinten nebst Reflektoren hinten am Fahrrad sind Pflicht, außerhalb geschlossener Ortschaften muss bei Benutzung des Lichtes zusätzlich ein reflektierende Kleidungsstück (mit Zulassung und sichbar über 150m) getragen werden. Das muss nicht zwangsläufig eine Warnweste sein. Lciht ist obligatorisch bei unsichtigem Wetter, TUNNELN und natürlich bei Nacht.
Dieses Thema ist ein -wer hätte es anders erwartet – auch ein wenig umständlich und kompliziert, deshalb haben wir den Regelungen eine eigene Seite gewidmet 🙁